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| Weil die auch heute noch nicht enden wollende Strafverfolgung von Hoheitsträgern der DDR durch die BRD-Strafjustiz die neudeutsche Einheit auch nach fast 15 Jahren im wahrsten Sinn des Wortes fragwürdig erscheinen lässt, hatte die Regionalgruppe Halle des RotFuchs-Fördervereins den in politischen Prozessen bundesdeutscher Justiz gegen DDR-Bürger erfahrenen Strafrechtsverteidiger Professor Dr. Erich Buchholz eingeladen, um aus berufenem Munde Antwort auf Fragen der an diesem Abend zahlreich versammelten RF-Mitglieder und Sympathisanten zu bekommen. Der ehemalige Dekan der juristischen Fakultät der Humboldt-Universität Berlin nannte die Sache auch gleich beim Namen: Es sind die heute vermeintlichen Sieger, die unter Rechtsbruch, Missbrauch und Verletzung juristischer Formen ihr politisches Konzept durchsetzen, was da heißt, Delegitimierung und Kriminalisierung der DDR, ihrer staatlichen Institutionen, darunter auch ihrer Justiz, ihrer Schutz- und Sicherheitsorgane. Dem ehemaligen DDR-Bürger soll suggeriert werden, in einem „Unrechtsstaat' gelebt um statt Widerstand ihn unterstützt zu haben, ihm aber nicht entflohen zu sein, wie es sich aus altbundesdeutscher Sicht gehört hätte. So wurden die Gerichtsverhandlungen gegen ihre Funktions-träger jedes Mal und zugleich als „Stellvertrerprozesse“ gegen die 16 Millionen Menschen des anderen Deutschland | geführt. Alles was sich gegen jenen Staat im Osten Deutschlands, der ihnen über vier Jahrzehnte ein Dorn im Auge war, richtete wird rehabilitiert, was ihn stärkte aber verurteilt. Den dafür geschichtlichen Hintergrund zeichnend, verwies Buchholz auf die antikommunistischen Grundpositionen der„Blitzgesetze" der Bundesrepublik der frühen fünfziger Jahre in der noch dieselben Nazirichter, die einst über Antifaschisten richteten, Mitglieder der KPD als "gerichtsbekannte Wieder-holungstäter" des Hochverrats bezichtigten. Und auch heute sei, wenn es um die „justizförmige Feststellung von historischen Vorgängen, nämlich der Hintergründe und Zusammenhänge das relevanten Tatgeschehens geht", so Prof. Dr. Buchholz über „Rechtsfragen der Strafverfolgung“, in „Siegerjustiz", Kai Homilius Verlag, die „Sachverhaltsverfälschung“ am krassesten. „Bundesdeutsche Staatsanwälte und Richter gerieren sich als Historiker, womit sie mangels entsprechender Ausbildung überfordert sind - ganz abgesehen davon, dass ein justizförmiges (Straf-) Verfahren...weder geeignet, noch bestimmt ist, weltpolitische historische Zusammenhänge aufzuklären." Das aber wurde und wird mit der politischen Strafverfolgung infolge der deutschen Einheit immer wieder versucht und verrät die eigentliche Zielstellung der juristischen Konstruktionen. hdk. |