Die politisch-soziale Bedingtheit der Menschen- und Grundrechte

Die Bildungsveranstaltung der RotFuchs-Regionalgruppe Chemnitz-Zwickau-Plauen am 17. März 2007 beschäftigte sich mit diesem Thema. Zu Beginn erklärten wir unsere Solidarität mit Volker Kühlow, Landtagsabgeordneter der sächsischen Linkspartei.PDS, der mit einer von rechten Politikern und Medien entfachten Hetzkampagne zur Aufgabe seines Mandats und seines politischen Engagements gebracht werden soll. Wie so oft wird dazu die Mitarbeit beim MfS und Akten, die er selbst nicht kennt und welche nur den Medien vorliegen, herangezogen. Mit der Unterschrift unter den Appell junger Mitglieder der Linkspartei.PDS bekundeten wir ihm unsere solidarische Unterstützung.
Prof. Dr. Werner Roß charakterisierte in seinen einleitenden Worten die Menschenrechte als Universalrechte der Individuen, Kollektive und nationalen Minderheiten, die Leben, Würde und Existenzbedingungen der Menschen betreffen. Sie sind stets verknüpft mit politischen und ökonomischen Verhältnissen, den Produktionsverhältnissen und Eigentumsverhältnissen. Ihre juristische Basis haben sie u.a. im Völkerrecht, in der Menschenrechtserklärung der Vereinten Nationen und der UN-Charta von 1948. Beide Konventionen wurden mit Zustimmung der Mehrheit der Mitgliedsstaaten beschlossen, haben aber keinen juristischen Normencharakter. Sie müssen erst staatliche Verfassungsrechte werden, um ihre Wirksamkeit für die Menschen zu entfalten. Damit sind Grundrechte also in staatliche Rechtsnormen gegossene Menschenrechte. An Beispielen zeigte Prof. Werner Roß, dass Menschenrechte im Kapitalismus nur teilweise oder gar nicht wirksam sind. Die Rechte auf Arbeit und soziale Sicherheit der UN-Menschen-rechtskonvention sind in der BRD weder durchgesetzt noch unangreifbar in Gesetze gegossen. Die Menschenrechtskonvention des Europarates von 1950, auch hier anerkannt, verbietet u. a. die Zwangs- und Pflichtarbeit. Im Kapitalinteresse wird gerade das Gegenteil mit den Hartz-Gesetzen durchgesetzt. Die Sozialcharta der UN und die des Europarates enthalten ein umfassendes Streikrecht für Arbeiterorganisationen. In der BRD wird nur ein ökonomisches Streikrecht anerkannt, politische Streiks und Generalstreiks sind verboten. Bei der Schaff-ung einer EU- Verfassung geht es um die Zerschlagung von Errungenschaften bei sozialen Rechten und um die juristische Absicherung völliger Handlungsfreiheit zur Kapitalverwertung. Menschen-rechte sind deshalb ökonomisch und sozial bedingt, sowie politisch erkämpft. Dazu schrieb Karl Marx in seinen Ökonomisch-philosophischen Manuskripten:
„(erst) ... Kommunismus ist verwirklichter Humanismus". Heute wird der allgemeine Begriff der Menschenrechte von bürgerlichen Ideologen, von Politik und Medien als Kampfbegriff gegen linke und fortschrittliche Bewegungen und Staaten missbraucht, die sich gegen die Weltherr-schaft des Kapitals auflehnen. Menschenrechte dienen oft als Vorwand zur Durchsetzung politischer und wirtschaftlicher Interessen der Ausbeuterklassen, zur Machteroberung und Machterhaltung, als Mittel zur ideologischen Diversion im Klassenkampf . Die von uns erlebte Geschichte beweist das. In diesem Kontext verwies Prof. Werner Roß auf ungelöste Probleme in der DDR. Sie waren und sind stets im Zusammenhang mit den inneren und äußeren Bedingungen, sowie der jeweiligen Situation zu betrachten.
In der Diskussion wurden Fragen zur internationalen Gerichtsbarkeit aufgeworfen. Prof. Werner Roß erklärte, wie die Urteile der Internationalen Gerichtshöfe von Nürnberg und Tokio in das Völkerrecht eingingen. Eine UN-Kommission entwickelte daraus internationales Völkerrecht, das Menschenrechte einschließt. Offenbar bewusst schwammige Formulierungen verhindern hier, wie auch bei Menschenrechtskonventionen, eine effektive und reale Durchsetzung im Interesse der Mehrheit. Oft werden internationale Gerichtshöfe für Machtbestrebungen, insbe-sondere durch die USA, instrumentalisiert. Betroffene Veranstaltungssteilnehmer sprachen über Verletzungen der anerkannten Menschen- und Grundrechte im Inland, die Rechtsbeugung zum privaten Vorteil Einzelner, sowie über das Rentenstrafrecht gegen Bürger der DDR. Prof. Werner Roß riet, die gegebenen rechtlichen Möglichkeiten zu nutzen, ohne dabei Illusionen zu haben. Diskussionsteilnehmer verwiesen auf die Heuchelei bürgerlicher Medien, Politiker und Kapitalfunktionäre, die in ihrer penetranten Menschenrechtspropaganda stets zweierlei Maß anlegen.
Albrecht Geißler