Terrorismus in der DDR?

In den meisten Medien wird diese Frage mit angeblichen Greueltaten der Staatsorgane der DDR verbunden. Die Mitglieder der RotFuchs - Regionalgruppe Chemnitz-Zwickau-Plauen wissen: Diesen Lügen, Verleumdungen und Verunglimpfungen gilt es entschieden entgegenzutreten!
Am 10.Dezember 2005 gab uns Genosse Berndt Großer einen Überblick über die Arbeit einer nichtstrukturellen Antiterroreinheit des MfS (Ministerium für Staatssicherheit der DDR) im Bezirk Karl-Marx-Stadt.
In der DDR waren Terrorakte zwar sehr selten, es gab sie aber doch, zumeist mit Initialzündung von außen. Genosse Großer legte großen Wert auf die begründete Feststellung, dass Terrorakte keinesfalls systemimmanent waren. Terror trat in vielfältigen Formen auf und richtete sich gegen Bevölkerung, Betriebe und Einrichtungen, also gegen den Aufbau des Sozialismus. Oft diente er als Mittel zur Erzwingung des illegalen Grenzübertritts zur BRD. Anschläge auf die Staatsgrenze der DDR von außen, u.a. durch die „Kampfgruppe gegen Unmenschlichkeit", das „Ostbüro der SPD" oder das „Informa-tionsbüro West", hatten eine teils hohe Intensität. Im Recht der DDR waren Vorbereitung, Versuch und Ausführung von Terrorakten in § 101 u. 102 StGB als Absichtsdelikte strafbar ausgewiesen. Schwerpunkt der Antiterrorarbeit war die vorbeugende Abwehr. In Zusammenarbeit mit den Kräften der VP (Volkspolizei) wurde ein stetiger Schutz von gefährdeten Personen, Veranstaltungen, Gebäuden und Objekten nach innen und außen gewährleistet. Den Kräften des MfS kam dabei die Aufgabe der Aufklärung potentieller Gefahren und ihrer vorbeugenden Abwehr zu. Die Gründung spezieller Dienst-einheiten wurde in der DDR durch Erkenntnisse über zunehmenden internationalen Terrorismus erfor-derlich. Zum Schutz der X. Weltfestspiele der Jugend und Studenten in Berlin (1973) wurden erstmals nichtstrukturelle Spezialisten erfolgreich eingesetzt. Später erfolgte schrittweise die Aufstellung von nichtstrukturellen Kräften in einigen Bezirken des Landes und ihre landesweiten Führungskoordinie-rung. Gen. Großer nannte einige Beispiele terroristischer Aktivitäten aus seiner Kenntnis. Im März 1980 versuchte ein Herr Kneifel mit einem selbstgefertigten Sprengsatz einen Anschlag auf die Gedenk-stätte der sowjetischen Befreier von Faschismus und Krieg in Karl-Marx-Stadt (heute Chemnitz). Aus fanatischem Hass gegen den sozialistischen Staat und die Sowjetunion wollte der Täter in einer Nacht vor dem Freundschaftstreffen von Freie Deutsche Jugend (FDJ) und Komsomol mittels spektakulärer Sachbeschädigung negative Stimmung und Unsicherheit erzeugen. Der Sprengsatz beschädigte den Panzer T-34 nur gering, sodass bis zum Morgen alle Schäden beseitigt waren. Größere Gefahr bestand aber für die Menschen in zwei Pkw, die zur Zeit der Explosion an der nahen Ampel bei Rot warteten. Bald darauf kam eine Sonderkommission des MfS über die Auswertung von Drohbriefen und der Aussage der Ehefrau auf die Spur des Täters. Mitte der 70er Jahre wollten ein Täter mit rechtsextremer Gesinnung über Geiselnahme und amateurhafter Verminung eines Wohnhauses in der Karl-Marx-Städter Innenstadt und ein anderer mit Geiselnahme in einem Linienbus ihre Ausreise erzwingen. Durch umsichtiges Handeln der eingesetzten Kräfte konnte Lebensgefahr für Menschen und auch Sach-schäden verhindert werden. Damit existieren eindeutige Belege für menschenverachtendes und rücksichtsloses Handeln der Täter bei derartigen Terrorakten. In der Diskussion brachten Zuhörer ihre Ablehnung solcher Terrorakte, aber auch eigene Erlebnisse zum Ausdruck. Auch die Frage zu in verschiedenen Medien kolportierten Berichten über zwangsweise Unterbringung von „Dissidenten" im Krisenfall wurde gestellt. Berndt Großer berichtete von der Möglichkeit, im Kriegsfall vorbestrafte Personen, die als potentielle Führungskader der bewaffneten Konterrevolution auftreten könnten, zu internieren. Er betonte, dass dies nur auf wenige ausgewählte Personen zutraf und die Verhaftung, nur wenn unbedingt nötig, erfolgt wäre. Auf die Kampagne reaktionärer Kreise und der Medien zur Diffamierung des antiimperialistischen Kampfes in der Welt als primitiven Terrorismus ging Prof. Dr. Werner. Roß ein. Er stellte dazu fest, dass es heute keine realistische Beurteilung des Terrorismus in Politik und Medien gibt; die den Staatsterrorismus umfassend einschließt. Er entlarvte die aktuellen Eroberungskriege als Terror kapitalistischer Staaten gegen die Völker zum Zweck der Aneignung wichtiger Rohstoffe und lukrativer Absatzmärkte, sowie zur Bekämpfung der Befreiungsbewegungen und Unterdrückung fortschrittlicher Kräfte. Die Legitimität des Abwehrkampfes belegte er mit Verweis auf Aussagen der Genfer Konvention und der UN-Charta. In der UN-Charta ist bewaffneter, durch das Volk getragener Befreiungskampf, vom dort verfassten Aggressionsverbot ausgenommen, wenn die Befreiungskräfte die internationalen Konventionen einhalten. Die Regionalgruppe erlebte eine sehr interessante und aufschlussreiche Veranstaltung, deren Thema uns wichtige Argumente im politischen Meinungsstreit und zur Aufdeckung vieler Lügen, Halbwahrheiten und Diffamierungen in den Medien brachte. Albrecht Geißler