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Wissenschaftliche Kategorien des Marxismus- Leninismus sind zuweilen für den Menschen, der sich nicht ständig damit beschäftigt, nicht sofort in Inhalt und Auswirkung voll zu erfassen. Aber sie bilden eben das Fundament unserer wissenschaftlichen Weltanschauung. Sie wirken objektiv, d.h. sie wirken unabhängig vom Bewußtsein der Menschen. Die Regionalgruppe Chemnitz- Zwickau- Plauen hatte sich deshalb zu ihrem Treffen Anfang Mai das Ziel gesetzt, den Begriff "Demokratie" näher zu untersuchen. Prof. Dr. Werner Roß gab in seinem wissenschaftlich fundierten Vortrag dazu einen Überblick. Die "Demokratie" - heute mehr denn je als Kampfbegriff in der Klassenauseinandersetzung gebraucht - wird von den Eliten des Kapitals stets als eine "reine Demokratie" dargestellt, die im Kapitalismus ihre höchste Ausprägung gefun- den habe. Sie nutzen den Begriff dazu, das menschliche Bewusstsein zu deformieren, um die Machtverhältnisse zu stabilisieren und um nicht zuletzt ihre imperialistische aggressive Invasions- politik zu legitimieren. Als sich Friedrich Engels in einer Auseinandersetzung mit Bernsteins An- sichten befasste, wies er nach, daß Demokratie, über ihre objektiven ökonomischen Bedingungen bestimmt, nur eine Form der Klassenherrschaft sein kann. Kapitalverhältnis und privates Eigentum an Produktionsmitteln in der Hand der Bourgeoisie, das ist bürgerliche Demokratie! Demokratie als Volksherrschaft, wie so oft demagogisch beschworen, setzt aber auch Souveränität des Volkes über die Wirtschaft voraus. Und gerade das ist im Kapitalismus von den Herrschenden nicht gewollt. Es wäre das Ende ihrer Herrschaft! Die 3- Gewalten- Teilung der Klassengesellschaft bestimmt und stützt die jeweilige Form der Demokratie. Legislative, Exekutive und Judikative, als Teile des staatlichen Überbaus, wurden von Marx und Engels als arbeitsteilige Verwirklichung der kapita- listischen Macht charakterisiert und Lenin erkannte sie als Instrument der Machterhaltung des Kapitals und zur Verschleierung der reaktionären Diktatur der Bourgeoisie. Diese Feststellungen wurden von Prof. Werner Roß mit vielen aktuellen Beispielen untermauert. Schon im Grundgesetz der BRD werden demokratische Rechte der gewählten Volksvertretung auf die Justiz übertragen, die neuere Gesetzgebung verschafft der Bundesregierung weitgehend freie Hand zu Militäreinsätzen in Kriegen außerhalb des Landes. Damit werden ureigenste Interessen der Eliten nach rücksichts- loser Expansion ihres Kapitals der Einflussnahme des Volkes entzogen. Genosse Werner Roß kam im letzten Teil seines Vortrags auf die Möglichkeiten der antikapitalistischen Bewegung zur Durch- setzung realer Interessen des Volkes zu sprechen. Im bürgerlichen Parlament kann z. B. eine sozialistische Partei, bei strenger Beachtung der objektiven Bedingungen ihrer Arbeit, unter Ausnutzung von Herrschaftswissen nicht nur die Gesetzgebung beeinflussen, sondern auch mit offensiver ideologischen Arbeit das Volk über Hintergründe und die wahren Absichten der Herr- schenden aufklären. Entsprechend dem realen Kräfteverhältnis im Staat sind die Möglichkeiten recht unterschiedlich, doch konsequente demokratische Opposition, bei der Wahlversprechen stets eingehalten werden und die Partei ihren Beschlüssen nie untreu wird, ist auch bei schwierigen Ver- hältnissen unabdingbar. Die Einheit von inner- und außerparlamentarischer Opposition erweist sich als Kern der Arbeit sozialistischer Parlamentarier. Konsequente Volksverbundenheit und Handeln im Interesse der Mehrheit des Volkes - diese Prinzipien garantieren nicht nur Erfolge, sie zeigen den Menschen auch, wer ihre wahren Interessenvertreter sind! Nicht zuletzt liegen hierin die Keimzellen einer sozialistischen Demokratie, die konsequent den Interessen der Mehrheit des Volkes dient und sich ständig weiter entwickelt. Die Teilnehmer der Veranstaltung konnten bei historischer Betrachtung des Themas einhellig feststellen, dass die sozialistische Demokratie, selbst bei allen Unzulänglichkeiten, doch eine wahrhaft der Volkssouveränität verpflichtete Demokratie war. Verschiedene weitergehende Aspekte bestimmten die rege Diskussion. U. a. die Frage nach dem Wesen und die Zusammenhänge der nahe liegenden Begriffe Menschenrechte und Grundrechte der Menschen. Prof. Dr. Werner Roß erklärte Menschenrechte als universelle Rechte, die in einer Verfassung verankert, als Grundrechte, auch Persönlichkeitsrechte, gelten. Mit dem Verweis auf dazugehörige Grundpflichten und deren objektivem Wirken in ihrer Einheit zeigte Prof. Roß, dass Grundrechte das Ergebnis sozialen Kampfes der Massen sind und der Mensch die Umsetzung seiner Rechte selbst verwirklichen muss. Die Teilnehmer waren übereinstimmend der Meinung. daß die Diskussion zum Thema "Demokratie" sehr aufschluß- und erkenntnisreich verlief und eine wichtige Hilfe für den täglichen ideologischen und praktischen Kampf darstellt. Albrecht Geißler |