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| 09. September 2005, 16.30 Uhr: Der bekannte Berliner Rechtsanwalt Dr. Friedrich Wolff über sein schon in der 2. Auflage befindliches Werk: "Einigkeit und Recht - die DDR und die deutsche Justiz" Zunächst begann er mit einem Ausflug in die deutsche Geschichte. Als Hoffmann von Fallersieben im Vormärz des 19. Jahrhunderts in seinem Lied "Einigkeit und Recht und Freiheit" besungen hatte - Ausdruck damaliger Hoffnung, in keiner Weise Spiegel der Realität -, wurde er vom Preußenstaat gemaßregelt und seiner Professur enthoben. Es gab eben nicht, wie heute behauptet wird, "zwei deutsche Diktaturen" - mit dieser Konstruktion ist lediglich bezweckt, die DDR ausgerechnet mit dem Hitlerfaschismus auf eine Stufe zu stellen -, sondern es gab und gibt auch in Deutschland nur die Diktatur der jeweils herrschenden Klassen. Da sperrte Friedrich Wilhelm III. Fritz Reuter in die Festung, da ließ Friedrich Wilhelm IV. die Berliner Demokraten niederkartätschen, unter Wilhelm I. kam das Sozialistengesetz, Wilhelm II. forderte von seinen Soldaten, auf Vater und Mutter zu schießen und entfesselte den I. Weltkrieg, da wurden in der Weimarer Zeit die Kommunisten gehetzt, der Faschismus mordete in KZs und Zuchthäusern und brach den II. Weltkrieg vom Zaun, und in der BRD feierte die Kommunistenverfolgung seit 1949 fröhliche Urstände. Erneut geht von deutschem Boden Krieg aus, Bundeswehr-soldaten stehen in fremden Ländern. Aber ausgerechnet der über vier Jahrzehnte existente deutsche Staat der Arbeiter und Bauern, der einzige Staat in der deutschen Geschichte, der keinen Krieg führte, soll ein "Unrechtsstaat" gewesen sein? Einen Begriff "Unrechtsstaat" kennt die Rechtswissen-schaft nicht. Vielmehr handelt es sich um eine Vokabel aus dem politischen Sprachgebrauch, |
die - ähnlich wie die von US-Präsidenten benutzten Formulierungen "Schurkenstaat" oder "Reich des Bösen" - dazu dienen soll, einen bestimmten Staat zu diffamieren. Um die DDR zu delegitimieren, wurden Verfahren gegen mehr als Zehntausend ihrer Bürger eröffnet, 1212 von ihnen wurden angeklagt, aber nur 289 konnten rechtskräftig verurteilt werden, darunter ganze zwanzig wegen sogenannter "MfS-Straftaten". Um diese Verurteilungen überhaupt zu ermöglichen, wurde gegen alle Einwände von Staatsrechts-, Völkerrechts- und Strafrechtsexperten das im Grundgesetz garantierte Rückwirkungsverbot außer Kraft gesetzt.
Genosse Wolff äußerte sich auch über den Platz der Rechtspflege in der DDR. Er betonte die Volksverbundenheit unserer Justiz, die Verständlichkeit unserer Gesetzeswerke - von der in einer Volks-abstimmung 1968 verabschiedeten Verfassung über das Arbeitsgesetzbuch usw. usf. - , die Mitwirkung der Werktätigen an der Rechtsprechung u.v.m. Zugleich räumte er ein, daß es, als die DDR sich hinreichend gefestigt hatte, sicher nützlich gewesen wäre, dem sozialistischen Recht einen noch größeren Stellenwert im Staate beizumessen.
In der interessanten Aussprache, die sich an die Ausführungen des Autors anschloß, wurde weiter über den Begriff der "Rechtsstaat-lichkeit", das Verhältnis von Recht und Politik, die Rolle von Verwaltungsgerichten und des Bundesverfassungsgerichts sowie über Widersprüche zwischen Auffassungen von Rechtswissenschaftlern und praktizierter Gerichtsbarkeit in der BRD diskutiert.
Abschließend dankten die anwesenden "RotFüchse" Genossen Wolff für seine Ausführungen, für sein Buch, vor allem aber dafür, was er praktisch vor den Gerichten der BRD zur Verteidigung unserer zu Unrecht angeklagten Genossen getan hat und tut. RG Berlin |